AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 7.7.2019

zu den Datenschutzbestimmungen

1.1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle bei RentALens GmbH (nachfolgend als Vermieter) gemieteten Objekte (nachfolgend als “Mietsache” oder als “Mietmaterial” bezeichnet).

1.2. Werden einzelne Bestimmungen im Sinne eines Entgegenkommens gegenüber dem Mieter ein oder mehrere Male nicht angewendet, kann daraus bei weiteren Mieten kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.

1.3 Jede Überlassung oder Weitervermietung der Mietsache oder Teile davon ist nicht erlaubt.

2. Angebot

2.1. Angebote, die keine Bindefrist enthalten, sind 30 Tage gültig.

2.2. Die Angabe von Mietterminen im Angebot bewirken keine Reservation der Geräte für diesen Zeitraum.

3. Vertragsabschluss

3.1. Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter gilt als verbindlich zustandegekommen, sofern der Vermieter nicht innert angemessener Frist nach Erhalt der Bestellung dies mündlich oder schriftlich ablehnt.

3.2. Massgebend für Umfang und Zeitpunkt der Lieferverpflichtung ist die allfällige Auftragsbestätigung vom Vermieter. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.

3.3. Provisorische Mietreservationen sind unverbindliche Absichtserklärungen eines Miet-Interessenten und deshalb auch für den Vermieter unverbindlich.

4. Mietgebühr und Mietzeit

4.1. Die Mietgebühren richten sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. den im Mietangebot aufgeführten Preisen. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4.2. Bei grossem Mietumfang oder langer Dauer ist die Vereinbarung von Pauschalpreisen möglich, deren Gültigkeit der schriftlichen Form bedarf.

4.3. Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Versandbereitschaft und endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietsachen per Post, spätestens jedoch mit dem Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

4.4. Die Transportzeit gilt nicht als Mietzeit.

Beispiel: Miete von Freitag-Sonntag: Mietsache kommt per Post um ca. 12 Uhr Mittags an am Freitag und muss am Montag bis spätestens um 12 Uhr Mittags wieder auf die Post gebracht werden.

Beispiel 2: Miete von Mi-Do: Miete kommt am Mi um ca. 12 Uhr Mittags an und muss am Folgetag bis spätestens um 12 Uhr Mittags wieder auf die Post gebracht werden.

4.5. Eventuelle Versandbereitschaft ist der Lieferung gleichzusetzen, wenn auf Wunsch des Mieters das Material erst später als vereinbart das Lager verlässt.

4.6. Die Rücksendung der Geräte (Abgabe bei der Post) muss am Tag nach Mietende bis spätestens um 12:00 Uhr Mittags erfolgen. Dauert die Miete beispielsweise bis am Donnerstag, muss das Paket bis am Freitag VOR 12:00 Uhr zur Post gebracht werden. Bei einer verspäteten Rücksendung, welche eine erneute Versendung der Ware beeinträchtigt oder verhindert, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.

4.7. Bei Erkennbarkeit einer Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu informieren. Die Überschreitung des Rückgabetermins ist nur nach schriftlicher Einwilligung des Vermieters gestattet.

4.8. Bei unbewilligter verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter die zusätzlichen Tage zu vergüten und ggf. rechtlich unabwendbare Schadenersatzforderungen von Folgemietern zu übernehmen.

5. Transport

5.1. Die Mietobjekte werden nur per Post versendet, eine Abholung ist nur gegen Aufpreis und auf Anfrage möglich.

5.2. Kosten und Gefahr von Transport, Verpackung und/oder Versand trägt in jedem Fall der Mieter, auch wenn eine Zustellung oder Abholung der Mietsache durch den Vermieter oder einen Dritten erfolgt. (Taxi, Bote, Post, SBB etc.).

5.3. Mit der Übergabe der Mietgeräte an das Transportunternehmen geht das Risiko der verzögerten Ablieferung sowie die teilweise oder gänzliche Unbenützbarkeit der Mietsache infolge Transportschaden auf den Mieter über.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Bei Vorauskasse sollte die Miete schnellstmöglichst (online) überwiesen werden, jedoch bis spätestens zwei-drei Arbeitstage vor dem Versandtermin (1-2 Tage vor Mietbeginn), damit der Zahlungseingang rechtzeitig festgestellt werden kann. Ansonsten verschiebt sich der Mietbeginn oder die Miete wird annuliert.

Bei Einzahlung per Post fallen zusätzliche Spesen an.

6.2. Der Mieter ist weder zu Teilzahlungen noch zu Rückbehalten wegen Beanstandungen berechtigt. Die Verrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

6.3 Bei Kreditkartenbezahlung wird die Miete bis ca. eine Woche nach Tätigung der Miete abgebucht. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in der Höhe von ca. 80% des Kaufpreises der vermieteten Sache zu reservieren und im Schadensfall zu belasten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Vermieter behält an sämtlichen Mietsachen überall und jederzeit alle Eigentumsrechte. Jede unbewilligte Überlassung der Mietsache oder Teile davon an Dritte ist unzulässig und berechtigt den Vermieter zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses und zur unverzüglichen Rücknahme der Mietsache.

7.2. Sicherungsüberzeigungen, Inanspruchnahmen durch Dritte, Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsache sind gegenüber dem Vermieter unwirksam.

7.3. Bei gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen, welche die Mietsache betreffen, hat der Mieter jedermann über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums sowie Schäden, die dem Vermieter durch Ausfall der Mietsachen entstehen, werden dem Mieter berechnet.

7.4. Das Entfernen oder Überdecken von Firmen-Schriftzügen an der Mietsache ist untersagt.

8. Versicherung

8.1. Die Mietsache ist im Inland und Ausland versichert. Das beinhaltet auch Schäden durch z.B. Fallenlassen. Der Selbstbehalt beträgt CHF 100.- pro Schadenfall.

8.2. Mit der Übernahme der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, alle üblichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutze der Mietsache zu treffen und allfällig betroffene Dritte entsprechend zu instruieren. Insbesondere sind Türen von Transportfahrzeugen stets verschlossen zu halten, auch während der Fahrt. Die Mietsachen dürfen nie unbewacht stehengelassen werden, müssen nachts in sicheren Räumen eingeschlossen sein und dürfen nicht in Fahrzeugen gelassen werden.

8.3. Wird die Mietsache überdurchschnittlicher Gefahr ausgesetzt, ist vorgängig die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

8.4. Eine allfällige Versicherung und der Vermieter behalten sich vor, bei grober Fahrlässigkeit den Schaden anteilsmässig dem Mieter zu übertragen.

9. Schäden und Haftung

9.1. Schäden aus unsachgemässer Bedienung oder Behandlung sowie Zufallsschäden (Technische Defekte, welche zufälligerweise während der Mietdauer auftreten) sind mit einem Selbstbehalt von CHF 100.- abgedeckt.

9.2. Bei Erhalt des Paketes hat der Mieter die Mietsache fachmännisch zu prüfen, oder prüfen zu lassen. Sie gilt als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn Mängel nicht bei in Empfangnahme oder aber spätestens bis 17.00 Uhr ausdrücklich gerügt werden. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden.

9.3. Alle während der Mietzeit anfallenden Reparaturen gehen bis zum Selbstbehalt von CHF 100.- zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handle sich um die Beseitigung bei der Übernahme gerügter Mängel.

9.4. Durch übernormale Abnützung (unsachgemässe, unvorsichtige oder nachlässige Behandlung) entstehende Reparaturkosten für Kleinschäden, wie Deformation, Schäden am Lack, Oxydation, übermässige Verschmutzung (Sand, Staub), Kratzer an optischen Teilen, Meerwasser-, Hitze-, Feuchtigkeits- und Vibrationsschäden, Knicke und Brüche in und an Kabeln etc., sind vom Mieter zu bezahlen und werden nicht durch den Mietpreis gedeckt.

9.5. Nicht retournierte oder beschädigte Mietsachen werden zum effektiven Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Beschaffungskosten wie Porto u.ä. dem Mieter in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er den Schaden zu vertreten hat oder nicht.

9.6. Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Gebrauch der Mietsache sowie durch Störungen oder Ausfälle entstehen, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es ist Sache des Mieters, sich gegebenenfalls gegen die Produktionsrisiken zu versichern.

9.7. Jede Art von Änderungen am Mietmaterial sowie Eingriffe, für welche mit Schrauben befestigte Gehäuseteile entfernt werden müssen, sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters strikte untersagt. Alle Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungzustandes sowie nötigenfalls Kontrolle durch die Generalvertretung fallen zu Lasten des Mieters.

9.8. Eine allfällige Haftung des Vermieters bei Stromunfällen jeglicher Art wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

9.9. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das Mietmaterial bei der Abgabe einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmässigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Material austauschen, gegebenenfalls eine Preisreduktion aussprechen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.10. Während der Mietdauer aufgetretene/festgestellte Störungen oder Qualitätseinbussen befreien den Mieter weder von der Zahlung des Mietzinses noch zu dessen Minderung, noch kann der Vermieter sonstwie verantwortlich gemacht werden.

9.11. Verbrauchsmaterialien wie Batterien bei Kleingeräten sind im Mietpreis inbegriffen (sofern nicht mit Akkumulatoren geliefert).

10. Annullationsbedingungen

10.1. Rücktritt vom Vertrag vor Antritt der Mietsache durch den Mieter: Annullationen müssen per Email unter Angabe des Grundes mitgeteilt werden. Die Annullationsbedingungen treten auch in Kraft, wenn der Mieter die Mietsache ohne vorherige Mitteilung nicht antritt. Im Falle eines Rücktritts werden dem Mieter folgende Annullationskosten in Prozent vom Totalmietbetrag in Rechnung gestellt:

Rücktritt mehr als 14 Tage vor Mietbeginn: kostenlos

Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 10 %

Rücktritt weniger als drei Tage vor Mietbeginn: 100%.

10.2. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter: Liegen Gründe vor, welche eine Auslieferung der Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglichen (Materialschäden, verspätete oder gar keine Rückgabe durch vorherige Mieter etc.), kann der Vermieter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Bedingungen allen Personen, die es betreffen mag, zur Kenntnis zu bringen und jederzeit für deren Beachtung zu sorgen.

11.2. Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.

11.3. Der Vermieter anerkennt keine anderen Geschäfts- oder Autragsbedingungen. Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäfts- oder Mietbedingungen geltend zu machen.

11.4. Schriftliche Abänderungen oder Nichtigkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen oder der darauf bezugnehmenden Verträge zwischen den Parteien berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.5. Alle Preise dieser Liste sind als Richtpreise zu verstehen und sind als solche nicht absolut bindend. Für allfällige Fehler in der Liste übernimmt der Vermieter keine Gewähr. Preisänderungen und Änderungen in der Zusammenstellung und dem Lieferumfang der Ausrüstungen bleiben vorbehalten.

11.6. Werden einzelne Bestimmungen im gegenseitigen Einverständnis auch mehrmals nicht angewendet, kann daraus kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.

11.7. Der Erfüllungsort für Lieferung und Rückgabe der Mietsache sind Lokalitäten des Transportunternehmens (die Post).

11.8. Gerichtsstand ist Bern, es gilt schweizerisches Recht.