AGB:
Version 02. Februar 2012
1 Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle bei Foto Arni,
Rent-A-Lens (nachfolgend als Vermieter) gemieteten Objekte (nachfolgend als "Mietsache"
oder als "Mietmaterial" bezeichnet).
1.2. Werden einzelne Bestimmungen im Sinne eines Entgegenkommens
gegenüber dem Mieter ein oder mehrere Male nicht angewendet, kann daraus bei weiteren
Mieten kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.
1.3 Jede Überlassung oder Weitervermietung der Mietsache
oder Teile davon ist nicht
erlaubt.
2. Angebot
2.1. Angebote, die keine Bindefrist enthalten, sind 30
Tage gültig.
2.2. Die Angabe von Mietterminen im Angebot bewirken keine
Reservation der Geräte für diesen Zeitraum.
3. Vertragsabschluss
3.1. Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter gilt als verbindlich zustandegekommen, sofern der Vermieter nicht innert angemessener Frist nach Erhalt der Bestellung dies mündlich oder schriftlich ablehnt.
3.2. Massgebend für Umfang und Zeitpunkt der Lieferverpflichtung
ist die allfällige Auftragsbestätigung vom Vermieter. Material oder Leistungen,
die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet.
3.3. Provisorische Mietreservationen sind unverbindliche
Absichtserklärungen eines Miet-Interessenten und deshalb auch für den Vermieter
unverbindlich.
4. Mietgebühr und Mietzeit
4.1. Die Mietgebühren richten sich nach der bei Vertragsabschluss
gültigen Preisliste bzw. den im Mietangebot aufgeführten Preisen. Alle Preise verstehen
sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4.2. Bei grossem Mietumfang oder langer Dauer ist die Vereinbarung
von Pauschalpreisen möglich, deren Gültigkeit der schriftlichen Form bedarf.
4.3. Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten
Versandbereitschaft und endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietsachen per Post,
spätestens jedoch mit dem Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
4.4. Die Transportzeit gilt nicht als Mietzeit.
4.5. Eventuelle Versandbereitschaft ist der Lieferung gleichzusetzen,
wenn auf Wunsch des Mieters das Material erst später als vereinbart das Lager verlässt.
4.6. Die Mietsache muss jeweils am Ende der Mietzeit auf die Post gebracht
werden (bei drei-Tages-Mieten bis Freitag morgen (Di-Do) bzw. Montag morgen
(Fr-So), bei Wochenmieten (Di-Di) bis Dienstag mittag. In Ausnahmefällen (und
nach Absprache mit dem Vermieter) kann das Paket bis am nächsten Vormittag nach
der Mietzeit retourniert werden.
4.7. Bei Erkennbarkeit einer Überschreitung der vereinbarten
Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu informieren. Die Überschreitung des Rückgabetermins ist nur nach schriftlicher Einwilligung des Vermieters gestattet.
4.8. Bei unbewilligter verspäteter Rückgabe der Mietsache
hat der Mieter dem Vermieter allfällige nicht zustandegekommenen Folgemieterlöse
zu vergüten und ggf. rechtlich unabwendbare Schadenersatzforderungen von Folgemietern
zu übernehmen.
5. Transport
5.1. Die Mietobjekte werden nur per Post versendet, es
ist keine Abholung möglich.
5.2. Kosten und Gefahr von Transport, Verpackung und/oder
Versand trägt in jedem Fall der Mieter, auch wenn eine Zustellung oder Abholung
der Mietsache durch den Vermieter oder einen Dritten erfolgt. (Taxi, Bote, Post,
SBB etc.)
5.3. Mit der Übergabe der Mietgeräte an das Transportunternehmen
geht das Risiko der verzögerten Ablieferung sowie die teilweise oder gänzliche Unbenützbarkeit
der Mietsache infolge Transportschaden auf den Mieter über.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Bei Vorauskasse sollte die Miete schnellstmöglichst (online) überwiesen werden,
jedoch bis spätestens zwei-drei Arbeitstage vor dem Versandtermin (1-2 Tage vor
Mietbeginn), damit der Zahlungseingang rechtzeitig festgestellt werden kann. Ansonsten
verschiebt sich der Mietbeginn oder die Miete wird annuliert.
Bei Einzahlung per Post fallen zusätzliche Spesen an.
6.2. Der Mieter ist weder zu Teilzahlungen noch zu Rückbehalten
wegen Beanstandungen berechtigt. Die Verrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen.
6.3 Bei Kreditkartenbezahlung wird die Miete bis ca. eine Woche nach Tätigung
der Miete abgebucht.
Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in der Höhe von ca. 80% des Kaufpreises
der vermieteten Sache zu reservieren und im Schadensfall zu belasten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Vermieter behält an sämtlichen Mietsachen überall
und jederzeit alle Eigentumsrechte.
Jede unbewilligte Überlassung der Mietsache oder
Teile davon an Dritte ist unzulässig und berechtigt den Vermieter zur sofortigen
Auflösung des Mietverhältnisses und zur unverzüglichen Rücknahme der Mietsache.
7.2. Sicherungsüberzeigungen, Inanspruchnahmen durch Dritte,
Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsache sind gegenüber dem Vermieter
unwirksam.
7.3. Bei gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen, welche
die Mietsache betreffen, hat der Mieter jedermann über die Eigentumsverhältnisse
aufzuklären und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten von Interventionsmassnahmen
zum Schutze des Eigentums sowie Schäden, die dem Vermieter durch Ausfall der Mietsachen
entstehen, werden dem Mieter berechnet.
7.4. Das Entfernen oder Überdecken von Firmen-Schriftzügen
an der Mietsache ist untersagt.
8. Versicherung
8.1. Die Mietsache ist im Inland und Ausland versichert. Der Selbstbehalt beträgt im Inland CHF 500.- pro Schadenfall. Im Ausland beträgt dieser CHF 1000.- pro Schadenfall.
8.2. Mit der Übernahme der Mietsache verpflichtet sich
der Mieter, alle üblichen Vorsichtsmassnahmen zum Schutze der Mietsache zu treffen
und allfällig betroffene Dritte entsprechend zu instruieren. Insbesondere sind Türen
von Transportfahrzeugen stets verschlossen zu halten, auch währen der Fahrt. Die
Mietsachen dürfen nie unbewacht stehengelassen werden, müssen nachts in sicheren
Räumen eingeschlossen sein und dürfen nicht in Fahrzeugen gelassen werden.
8.3. Wird die Mietsache überdurchschnittlicher Gefahr ausgesetzt,
ist vorgängig die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
8.4. Eine allfällige Versicherung und der Vermieter behalten sich vor,
bei grober Fahrlässigkeit den Schaden anteilsmässig dem Mieter zu übertragen.
9. Schäden und Haftung
9.1. Schäden aus unsachgemässer Bedienung oder Behandlung sowie Zufallsschäden (Technische Defekte,
welche zufälligerweise während der Mietdauer auftreten) sind mit einem Selbstbehalt von CHF 500.- abgedeckt.
9.2. Bei Erhalt des Paketes hat der Mieter die Mietsache fachmännisch
zu prüfen, oder prüfen zu lassen. Sie gilt als in einwandfreiem Zustand übernommen,
wenn Mängel nicht bei in Empfangnahme oder aber spätestens bis 17.00 Uhr ausdrücklich
gerügt werden. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden.
9.3. Alle während der Mietzeit anfallenden Reparaturen
gehen bis zum Selbstbehalt von CHF 500.- zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handle sich um die Beseitigung bei
der Übernahme gerügter Mängel.
9.4. Durch übernormale Abnützung (unsachgemässe, unvorsichtige
oder nachlässige Behandlung) entstehende Reparaturkosten für Kleinschäden, wie Deformation,
Schäden am Lack, Oxydation, übermässige Verschmutzung (Sand, Staub), Kratzer an
optischen Teilen, Meerwasser-, Hitze-, Feuchtigkeits- und Vibrationsschäden, Knicke
und Brüche in und an Kabeln etc., sind vom Mieter zu bezahlen und werden nicht durch
den Mietpreis gedeckt.
9.5. Nicht retournierte oder beschädigte Mietsachen werden
zum effektiven Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Beschaffungskosten wie Porto u.ä.
dem Mieter in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er den Schaden zu vertreten
hat oder nicht.
9.6. Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte
Schäden, die durch den Gebrauch der Mietsache sowie durch Störungen oder Ausfälle
entstehen, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es ist Sache des Mieters, sich gegebenenfalls
gegen die Produktionsrisiken zu versichern.
9.7. Jede Art von Änderungen am Mietmaterial sowie Eingriffe,
für welche mit Schrauben befestigte Gehäuseteile entfernt werden müssen, sind ohne
ausdrückliche Einwilligung des Vermieters strikte untersagt. Alle Kosten zur Wiederherstellung
des Ursprungzustandes sowie nötigenfalls Kontrolle durch die Generalvertretung fallen
zu Lasten des Mieters.
9.8. Eine allfällige Haftung des Vermieters bei Stromunfällen
jeglicher Art wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
9.9. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand
der Mietsache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche
wie folgt: Hat das Mietmaterial bei der Abgabe einen Fehler, der seine Tauglichkeit
zum vertragsmässigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung
gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte
Material austauschen, gegebenenfalls eine Preisreduktion aussprechen oder vom Vertrag
zurücktreten.
9.10. Während der Mietdauer aufgetretene/festgestellte
Störungen oder Qualitätseinbussen befreien den Mieter weder von der Zahlung des
Mietzinses noch zu dessen Minderung, noch kann der Vermieter sonstwie verantwortlich
gemacht werden.
9.11. Verbrauchsmaterialien wie Batterien bei Kleingeräten
sind im Mietpreis inbegriffen (sofern nicht mit Akkumulatoren geliefert).
10. Annulationsbedingungen
10.1. Rücktritt vom Vertrag vor Antritt der Mietsache durch
den Mieter: Annulationen müssen per Email unter Angabe des
Grundes mitgeteilt werden. Die Annulationsbedingungen treten auch in Kraft, wenn
der Mieter die Mietsache ohne vorherige Mitteilung nicht antritt. Im Falle eines
Rücktritts werden dem Mieter folgende Annulationskosten in Prozent vom Totalmietbetrag
in Rechnung gestellt:
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 10 %
Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 100%.
10.2. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter:
Liegen Gründe vor, welche eine Auslieferung der Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt
verunmöglichen (Materialschäden, verspätete oder gar keine Rückgabe durch vorherige Mieter
etc.), kann der Vermieter
kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Dabei
ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Bedingungen allen
Personen, die es betreffen mag, zur Kenntnis zu bringen und jederzeit für deren
Beachtung zu sorgen.
11.2. Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäfts-
und Mietbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
11.3. Der Vermieter anerkennt keine anderen Geschäfts-
oder Autragsbedingungen. Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen
Geschäfts- oder Mietbedingungen geltend zu machen.
11.4. Schriftliche Abänderungen oder Nichtigkeit einzelner
Teile dieser allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen oder der darauf bezugnehmenden
Verträge zwischen den Parteien berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.5. Alle Preise dieser Liste sind als Richtpreise zu
verstehen und sind als solche nicht absolut bindend. Für allfällige Fehler in der
Liste übernimmt der Vermieter
keine Gewähr. Preisänderungen und
Änderungen in der Zusammenstellung und dem Lieferumfang der Ausrüstungen bleiben
vorbehalten.
11.6. Werden einzelne Bestimmungen im gegenseitigen Einverständnis
auch mehrmals nicht angewendet, kann daraus kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und
geltend gemacht werden.
11.7. Der Erfüllungsort für Lieferung und Rückgabe der
Mietsache sind Lokalitäten des Transportunternehmens (die Post).
11.8. Gerichtsstand ist Bern, es gilt schweizerisches
Recht.